Wissenswertes zu Spitex Knonaueramt

Unsere Leistungen und Angebote stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirks Affoltern am Albis, entsprechend den Leistungsvereinbarungen mit der Wohngemeinde, zur Verfügung. Die detaillierte Übersicht finden Sie hier:

Wir haben mit den Gemeinden Aeugst a.A., Bonstetten, Hausen a.A., Hedingen, Kappel a.A., Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten, Obfelden, Ottenbach, Rifferswil, Stallikon und Wettswil a.A. einen Leistungsauftrag. Für die Stadt Affoltern a.A. besteht ein Leistungsauftrag für den Entlastungsdienst.

Für Kunden mit Wohnsitz in anderen Kantonen der Schweiz verrechnet Spitex Knonaueramt die Kosten der öffentlichen Hand gemäss Normkosten des Kantons Zürich.

Für Kunden mit Wohnsitz im Ausland verrechnet Spitex Knonaueramt den Kostenanteil der öffentlichen Hand (Gemeindeanteil) den Kunden direkt.

Ausnahmen sind ausschliesslich zugelassen, wenn eine Kostenübernahme vorgängig schriftlich vorliegt.

In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist festgehalten, wie wir arbeiten und unsere Einsätze planen, nach welchen Regeln und Vorschriften wir handeln, was wir von Ihnen erwarten und vieles mehr.

Kosten und Tarife

Was kosten die Leistungen von Spitex Knonaueramt und wer übernimmt diese Kosten?

Wir finanzieren uns über Beiträge der öffentlichen Hand, Vergütungen von Krankenkassen und Versicherungen, Beiträge von Kundinnen und Kunden sowie Mitgliederbeiträge.

Unsere Tarife unterscheiden sich nach den gesetzlichen Grundlagen (Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV, Unfallversicherungsgesetz UVG u.a., nicht kassenpflichtigen Leistungen).

Für alle Leistungen der Spitex brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. Die von Krankenkassen und Versicherungen übernommenen Kosten verrechnen wir den Leistungsträgern direkt. Für nicht kassenpflichtige Leistungen sowie die gemäss Pflegegesetz vorgeschriebene Eigenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag erhalten Sie von uns eine Rechnung.

Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, empfehlen wir Ihnen, mit Ihrer Krankenkasse zu klären, ob sie einen Teil der Kosten (Hauswirtschafts-Dienstleistungen) übernimmt.

Welche Leistungen wir zu welchem Ansatz verrechnen und wer diese Kosten übernimmt, sehen Sie in unserer Tarifübersicht.